Rechtsanwältin Emilia Romańczyk

Emilia Romańczyk

Rechtsanwältin Emilia Romańczyk

Rechtsanwältin Emilia Romańczyk ist Absolventin der Universität Wrocław. Ihr Studium an der Fakultät für Recht, Verwaltung und Wirtschaft schloss sie im Jahr 2003 ab. In den Jahren 2004–2007 absolvierte sie die Staatsanwaltsausbildung (aplikacja prokuratorska) im Bezirk Wrocław. Berufserfahrung sammelte sie in einer richterlichen Funktion bei der Finanzkammer (Izba Skarbowa) in Wrocław. Den Beruf der Rechtsanwältin übt sie seit 2009 in einer eigenen Einzelkanzlei aus.

Sie verfügt über langjährige Erfahrung:

  • in der rechtlichen Betreuung kommunaler Selbstverwaltungseinheiten und ihrer nachgeordneten Einrichtungen sowie von Handelsgesellschaften
  • in der Bearbeitung von:
    • Familiensachen (u. a. Scheidung, Trennung, Vermögensauseinandersetzung, Unterhalt, Regelung des Umgangsrechts, Entziehung oder Beschränkung der elterlichen Sorge)
    • Vermögenssachen (u. a. Zahlungsklagen, Ansprüche aus Verträgen)
    • Erbsachen (u. a. Feststellung des Erbrechts aufgrund gesetzlicher Erbfolge oder Testament, Pflichtteil)
    • Verwaltungssachen (sowohl vor Behörden der öffentlichen Verwaltung als auch vor den Verwaltungsgerichten)
    • Arbeitsrechtssachen (u. a. Kündigungsschutzklagen, Ansprüche wegen rechtswidriger Kündigung — Wiedereinstellung oder Schadensersatz)
    • Steuersachen (u. a. Steuervergünstigungen, Haftung Dritter)
    • Renten- und Versorgungsangelegenheiten