Rechtsanwältin Anna Romańczyk ist Absolventin der Universität Wrocław. Ihr Studium an der damaligen Fakultät für Recht und Verwaltung schloss sie im Jahr 1975 ab. Sie absolvierte die Richter- und Rechtsanwaltsausbildung. Den Beruf der Rechtsanwältin übte sie ununterbrochen seit 1983 aus — zunächst in der Rechtsanwaltssozietät (Zespół Adwokacki) in Jelenia Góra, und ab 1993 führte sie eine eigene Einzelkanzlei.
Ende des Jahres 2021 beendete sie ihre berufliche Tätigkeit.